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Wo finde ich weitere Informationen zum verlangten Erscheinungsbild während der Arbeitszeit?

Im internen Uniformreglement sind alle Informationen detailliert aufgeführt.

Müssen weibliche Cabin Crew Member Make-up tragen?

In Uniform empfiehlt sich ein dezentes Make-up, das bei Bedarf aufgefrischt wird. Eine Grundierung mit einem Fond de Teint oder einer getönten Tagescreme ist erwünscht. Zum Abdecken von Hautunreinheiten dürfen max. zwei Pimple Patches mit einem maximalen Durchmesser von 1 cm in transparenter oder dem Hautton angepasster Farbe verwendet werden. Die Augen können dezent geschminkt werden, jedoch muss zwingend Lidschatten und Wimperntusche verwendet werden.

Lippenstift oder Lipgloss in Uniformrot ist Pflicht. Der Lipliner darf nicht dunkler sein als der benutzte Lippenstift.

Sind Piercings, Zahndiamanten, Plugs oder Flesh Tunnels erlaubt?

Sichtbare Piercings (inkl. Zahn- und Zungenpiercings), Septum, Plugs und Flesh Tunnels sowie das Abdecken mit Pflaster sind während der Arbeitszeit, beim Tragen der Uniform und während der Grundausbildung nicht erlaubt.

Ein Zahndiamant (in Weiss) ist erlaubt.

Sind Tattoos erlaubt?

Dauerhafte oder temporäre Tattoos im Gesicht (inkl. Ohren), auf dem Kopf (oberhalb des Haaransatzes) sowie an den Händen sind nicht erlaubt. Für Tattoos an anderen Körperstellen gelten folgende Richtlinien, sofern diese Tattoos nicht durch ein Uniformteil abgedeckt werden.

  • Tattoos an Beinen und Füssen sind erlaubt, auch wenn sie durch Strumpfhosen / Kniestrümpfe hindurch sichtbar sind.
  • Tattoos am Hals- und Nackenbereich (oberhalb des Haaransatzes) sowie auf dem Dekolleté dürfen eine sichtbare Gesamtgrösse von 4 cm Durchmesser / maximale Länge nicht überschreiten. Es ist höchstens ein sichtbares Tattoo in diesem Bereich erlaubt.
  • Tattoos an Ober- und Unterarmen müssen mit einer Langarmbluse / einem Langarmhemd abgedeckt werden, sofern mehr als ein Tattoo pro Arm sichtbar ist und/oder ein Tattoo die sichtbare Gesamtgrösse von maximal 4 cm Durchmesser / maximale Länge übersteigt. (Ausnahme: Ein längeres Tattoo hinter dem Handgelenk, das durch eine Uhr abgedeckt wird und der sichtbare Bereich die zulässige Gesamtgröße nicht überschreitet).
  • Sichtbare Tattoos dürfen keine unangemessenen, störenden oder beleidigenden Inhalte haben oder darstellen. Dazu gehören folgende Sujets: Gewalt, Drogen, Sexismus, Pornografie, Politik, Religion und Diskriminierung sowie weitere Sujets, die gegen Moral und Anstand verstossen. Im Zweifelsfall entscheiden die Linienvorgesetzten.
  • Das Abdecken von Tätowierungen mit Pflaster oder Camouflage ist nicht erlaubt.

Bitte kontaktiere uns vor deiner Bewerbung, falls du unsicher bist.

Falls du Tattoos entfernen lässt, dürfen diese bei der Bewerbung nicht mehr sichtbar sein. Bewirb dich deshalb erst nach der vollständigen Entfernung der Tattoos.

Keine passende Antwort gefunden? Nimm gerne Kontakt mit uns auf!

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