Gepäckschaden bei Wohnsitz in der Schweiz

Ihr Gepäckstück hat die Reise nicht unbeschadet überstanden? Bitte gehen Sie damit direkt zum Gepäckermittlungsbüro (Lost & Found des Ankunftsflughafens) und melden Sie es dort. Sollten Sie den Schaden erst auf dem Heimweg erkennen: Bis sieben Tage nach Ankunft (Flugtag zählt mit) müssen Sie uns dies über unser Kontaktformular melden.

Zur Bearbeitung des Schadens, schicken Sie uns bitte die unten angeführten Informationen, um eine mögliche Erstattung in die Wege leiten zu können:

  • Bilder des beschädigten Gepäckstückes (Ganzkörper und Nahaufnahme des Schadens)
  • Nach Möglichkeit die originale Kaufquittung (Alter und Kaufpreis des Koffers)
  • Schadensrapport
  • Ihre Adresse
  • Ihre Bankdaten und IBAN Nummer

Nach den sieben Tagen (gesetzliche Frist) kann Edelweiss Air AG nicht mehr haftbar gemacht werden.

Kontaktformular

Gepäckschaden bei Wohnsitz ausserhalb der Schweiz

Sie wohnen nicht in der Schweiz? Dann können Sie das Gepäckstück auf unsere Kosten reparieren lassen. Ist das nicht mehr möglich und liegt ein Totalschaden vor, muss ein Gutachten erstellt werden. Bitte senden Sie diese Unterlagen inklusive Angabe von Originalpreis und Kaufdatum, zusammen mit der Schadenmeldung, dem Gepäckschein (welchen Sie während dem Check-in erhalten), Ihrer Adresse sowie Bankdaten per Kontaktformular oder Post an uns. Bitte beachten Sie, dass Sie uns bis sieben Tage nach Ankunft (Flugtag zählt mit) kontaktieren müssen.

Edelweiss Air AG
Customer Service/Baggage Irregularities
The Circle 32
CH-8058 Zürich-Flughafen
Telefon: +41 848 333 593