Freier Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums

Das Schengener Abkommen unterstützt den freien Personenverkehr innerhalb europäischer Mitgliedsstaaten. Dies bedeutet, dass reguläre Grenzkontrollen im Schengen-Raum entfallen. Dennoch müssen sich Reisende (einschliesslich Kinder und Säuglinge) gemäss geltendem Recht jederzeit ausweisen können und dafür entsprechende Reisedokumente (Identitätskarte, Reisepass, Notpass) mit sich führen.

Fahrausweise, Bank- und Kreditkarten oder ähnliche Dokumente werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.

Der Schengen-Raum umfasst folgende Mitgliedstaaten:

Mitgliedsstaaten (A-I) Mitgliedsstaaten (L-P) Mitgliedsstaaten (P-U)
Belgien Lettland Portugal
Dänemark Liechtenstein Schweden
Deutschland Litauen Schweiz
Estland Luxemburg Slowakei
Finnland Malta Slowenien
Frankreich Niederlande Spanien
Griechenland Norwegen Tschechische Republik
Island Österreich Ungarn
Italien Polen