Bestimmungen seit dem 1. März 2021

Seit dem 1. März 2021 akzeptiert Edelweiss nur noch ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine

Hunde für emotionale Unterstützung werden nicht mehr als Assistenzhunde eingestuft und Neubuchungen werden ab diesem Datum nicht mehr akzeptiert. Diese reisen, gegen eine zusätzliche Gebühr, zu den üblichen Transportbedingungen für Haustiere, abhängig von Grösse und Gewicht entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum.

Allgemeine Voraussetzungen für die Mitnahme von Assistenzhunden in die Kabine

Um die sichere und störungsfreie Durchführung eines Fluges zu gewährleisen, muss Ihr Hund so ausgebildet sein, dass er Ihnen gehorcht und sich in einer öffentlichen Umgebung angemessen benimmt (z.B. kein Bellen, Knurren, Anspringen von Menschen).

Wenn Ihr Hund sich nicht angemessen benimmt, kann Edelweiss diesen kostenpflichtig in den Frachtraum verladen lassen oder die Beförderung des Tieres verweigern. Sie haften für Schäden und Zusatzkosten, die durch den in Verbindung mit dem Transport des Hundes entstehen.Damit Sie den Hund in die Passagierkabine mitnehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

 

Definition eines Assistenzhundes

Wir befördern einen (1) Assistenzhund kostenlos. Definition eines Assistenzhundes:

  • Nur Hunde qualifizieren sich als Assistenztiere, unabhängig von Rasse oder Typ.
  • Individuell geschult, um Arbeiten oder Aufgaben für eine Person mit einer Behinderung auszuführen. Einschliesslich einer visuellen, sensorischen, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung.
  • Hunde für emotionale Unterstützung und Assistenzhunde in Ausbildung gelten nicht als Assistenzhunde.

Einreisebestimmungen

Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen das alle relevanten Ein- und Ausreisebestimmungen, sowie der Tierschutzbestimmungen, für Ihr Tier für die gesamte Reise liegt eingehalten werden.

Erforderliche Formulare

Eines der folgenden zwei Ausbildungszertifikate für Ihren Assistenzhund muss uns via medicalservices@flyedelweiss.com vorgelegt werden:

a) Ein Zertifikat über die Art der Ausbildung und der Aufgabe, auf die Ihr Hund geschult wurde und erfolgreich abgeschlossen hat, die Dauer der Ausbildung sowie den Namen und Ort der Ausbildungseinrichtung oder

b) ein Ausbildungszertifikat einer Trainingseinrichtung, das von folgenden Organisationen eine Akkreditierung hält:

  • Assistenzhunde International (ADI)
  • Assistenzhunde Europa (ADEu)
  • Internationaler Blindenhundeverband (IGDF)


Bitte beachten Sie, dass ein Gehorsamkeitszertifikat nicht ausreichend ist. Sollten Sie keines der obenstehenden Zertifikate vorlegen können, reist Ihr Hund zu den üblichen Transportbedingungen (gegen eine zusätzliche Gebühr) für Haustiere: je nach Grösse und Gewicht entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum.

Bitte übermitteln Sie uns auch die Rasse, das Gewicht und das Alter des Tieres und füllen Sie das folgende Formular aus:

Reiseanforderungen

Der Assistenzhund

  • muss im Fussraum vor Ihrem Sitz Platz nehmen. Für die Beförderung von anerkannten Assistenzhunden gibt es keine Grössen- oder Gewichtsbeschränkungen.
  • muss während der gesamten Flugdauer unter Ihrer direkten Kontrolle bleiben
  • Sie müssen einen Maulkorb für den Hund mitbringen. Falls es eine Situation gibt, wo Ihr Hund ein Risiko für andere Fluggäste wird, verlangen wir, dass Ihr Hund einen Maulkorb tragen muss oder wir müssen den Transport des Hundes refüsieren
  • darf nicht auf einem Passagiersitz sitzen
  • muss mindestens 4 Monate alt sein

Definition eines Assistenzhundes

Wir befördern zwei (2) Assistenzhunde kostenlos. Definition eines Assistenzhundes:

  • Nur Hunde qualifizieren sich als Assistenztiere, unabhängig von Rasse oder Typ.
  • Individuell geschult, um Arbeiten oder Aufgaben für eine Person mit einer Behinderung auszuführen. Einschliesslich einer visuellen, sensorischen, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung.
  • Hunde für emotionale Unterstützung und Assistenzhunde in Ausbildung gelten nicht als Assistenzhunde.

Erforderliche Formulare

Um mit einem Assistenzhund reisen zu können, müssen Sie vor Ihrem Flug die dafür vorgesehenen Formulare des US-Verkehrsministeriums (DOT) herunterladen und an Edelweiss unter medicalservices@flyedelweiss.com zu bis spätestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug senden.

Mit dem Bescheinigungsformular für den Lufttransport bestätigen Sie die Gesundheit, die Ausbildung und das Verhalten des Tieres.

Bei einer Flugdauer von mehr als 8 Stunden ist das Bescheinigungsformular für die Hygiene erforderlich. Hier bestätigen Sie, dass sich Ihr Tier nicht erleichtern muss oder dies auf eine Art und Weise tut, die weder eine Gesundheitsgefährdung noch ein Hygieneproblem darstellt.

 

Bitte füllen Sie zudem das folgende Formular aus:

Halten Sie die ausgefüllten Formulare auch während Ihrer Reise bereit.

Einreisebestimmungen

Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen das alle relevanten Ein- und Ausreisebestimmungen, sowie der Tierschutzbestimmungen, für Ihr Tier für die gesamte Reise liegt eingehalten werden.

Reiseanforderungen

Der Assistenzhund

  • muss im Fussraum vor Ihrem Sitz Platz nehmen. Für die Beförderung von anerkannten Assistenzhunden gibt es keine Grössen- oder Gewichtsbeschränkungen.
  • muss während der gesamten Flugdauer unter Ihrer direkten Kontrolle bleiben
  • es ist keine Bedingung, aber wir empfehlen Ihnen die Mitnahme eines Maulkorbes für Ihren Hund. Falls es eine Situation gibt, wo Ihr Hund ein Risiko für andere Fluggäste wird, können wir verlangen, dass Ihr Hund einen Maulkorb tragen muss oder wir müssen den Transport des Hundes refüsieren.
  • darf nicht auf einem Fluggastsitz sitzen
  • muss mindestens 4 Monate alt sein

Akzeptanz vor Abflug

Unser Bodenpersonal prüft, ob der Hund die Qualifikation für einen Assistenzhund mitbringt. Es wird geprüft, wie sich das Tier in der Öffentlichkeit verhält bzw. ob ein störendes oder aggressives Verhalten Hinweis darauf gibt, dass der Hund nicht geschult wurde bzw. es wird auch auf die äusseren Merkmale geachtet (e.g. Tragen eines Geschirrs).

Transportverweigerung

Edelweiss kann den Transport gemäss amerikanischen DOT-Vorschriften verweigern, sollte:

  • der Hund eine direkte Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit anderer darstellen.
  • der Hund eine erhebliche Störung in der Kabine oder im Gate-Bereich des Flughafens verursachen. Oder, wenn sein Verhalten im Flugzeug oder im Gate-Bereich des Flughafens darauf hindeutet, dass er nicht darauf trainiert wurde, sich in der Öffentlichkeit angemessen zu verhalten.
  • würde die Beförderung des Assistenzhundes gegen geltende Sicherheits- oder Gesundheitsanforderungen einer US-Bundesbehörde, eines US-Territoriums oder einer ausländischen Regierung verstossen.
  • sollte der Fluggast mit Behinderung nicht die von Edelweiss geforderten Formulare für den Transport des Hundes in der Passagierkabine bereitstellen.