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Sind Tattoos erlaubt?

Dauerhafte oder temporäre Tattoos müssen immer durch Uniformteile bedeckt sein.

Tattoos an Ober- und Unterarmen sowie Beinen müssen durch Uniformteile abgedeckt werden, sodass sie zu keiner Zeit sichtbar sind (Langarmblusen und -hemden, Hosen). Sie dürfen auch nicht durch die Uniformteile hindurch sichtbar sein.

Tattoos an Händen, Handgelenken, im Gesicht, Hals-, Nacken- und Dekolletébereich sind nicht erlaubt. Das Abdecken mit Pflaster oder Camouflage ist ebenfalls nicht erlaubt.

Damen: Tattoos an den Füssen sind erlaubt, sofern sie unterhalb des Knöchels liegen. Falls die Tattoos auf Höhe des Knöchels oder oberhalb des Knöchels liegen, müssen Sie Uniformhosen tragen.

Bitte kontaktieren Sie uns vor Ihrer Bewerbung, falls Sie unsicher sind.

Falls Sie die Tattoos entfernen lassen, dürfen sie bei der Bewerbung nicht mehr sichtbar sein. Bewerben Sie sich deshalb erst nach der vollständigen Entfernung der Tattoos.

Gibt es noch weitere Vorschriften im Erscheinungsbild?

Bitte konsultieren Sie das Thema «Erscheinungsbild / Uniform».

Müssen weibliche Cabin Crew Member während der Arbeit Make-Up tragen?

Ja. Das Tragen von Make-Up, Augen Make-Up und rotem Lippenstift ist für Damen während der Arbeit Pflicht.

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