Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt für diesen Wettbewerb sind nur volljährige und handlungsfähige Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Edelweiss Air AG und deren Angehörige sowie Agenturen, welche von Edelweiss Air AG beauftragt wurden und deren Mitarbeiter. Minderjährige dürfen an der Promotion teilnehmen, sind jedoch vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die Teilnahme am Edelweiss Air AG Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb oder Inanspruchnahme entgeltlicher Leistung. Pro Person ist nur eine Teilnahme erlaubt und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtig, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen. Ferner behält sich der Wettbewerbsveranstalter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie bei Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Benachrichtigung

Nach der Ermittlung werden die Gewinner schriftlich über die angegebene Email-Adresse / Kontaktinformationen über den Gewinn informiert. Eine Rückmeldung des Gewinners muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen, ansonsten verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.

Auszahlung

Der Gewinn wird ausschliesslich an die Gewinner übermittelt. Der Gewinn wird ausschliesslich als Sachpreis zugeteilt, ein Umtausch oder ein Auszahlung des Wertes des Gewinnes ist nicht möglich. Fluggutscheine können nicht an Dritte abgegeben, übertragen oder veräussert werden und sind ausschliesslich auf von Edelweiss Air durchgeführten Flügen mit Abflug ab Zürich einlösbar. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Rechtsweg

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch des Gewinns ist nicht gegeben. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.