Fluggastrechte – Verordnungstext
[EG] Nr. 261/2004 in Kürze
Das Luftfahrtunternehmen hat dem Fluggast folgendes anzubieten:
Verspätung
Je nach Flugdistanz ab 2, 3 oder 4 Stunden:
- Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
- 2 Telefonanrufe, E-Mails, Faxe oder Telexe
- Hotel bei Übernachtung (falls notwendig)
- Beförderung zum Ort der Übernachtung
Ab 5 Stunden:
- Verzicht der Reise und (Teil-) Rückerstattung des Tickets (Pauschalreisekunden wenden sich bitte an Ihre Buchungsstelle)
Nichtbeförderung gegen seinen Willen
- Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
- 2 Telefonanrufe, E-Mails, Faxe oder Telexe
- Hotel bei Übernachtung (falls notwendig)
- Beförderung zum Ort der Übernachtung
- Je nach Flugdistanz und Alternativtransportzeitpunkt zwischen Euro 125 und Euro 600
Und Wahl zwischen:
- Verzicht der Reise und (Teil-) Rückerstattung des Tickets
- Frühest mögliche Beförderung
- Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt
Annullierung
- Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
- 2 Telefonanrufe, E-Mails, Faxe oder Telexe
- Hotel bei Übernachtung (falls notwendig)
- Beförderung zum Ort der Übernachtung
- Je nach Annullierungsgrund, Annullierungszeitpunkt, Flugdistanz und Alternativtransportzeitpunkt Euro 0 bis Euro 600
Und Wahl zwischen:
- Verzicht der Reise und (Teil-) Rückerstattung des Tickets
- Frühest mögliche Beförderung
- Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt
Herabstufung
Wenn Sie von einer Herabstufung in eine tiefere Service-Klasse betroffen sind, haben Sie das Recht auf eine Ausgleichsleistung. Je nach Flugdistanz zwischen 30 – 75 % Rückerstattung des Tickets.
Haftungsausschluss:
Für diese Zusammenfassung besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Bitte informieren Sie sich zur Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Rechte als Flugpassagier über das BAZL.
Bei vermuteter Verletzung von Passagierrechten können Sie sich in der Schweiz an die folgenden Stellen wenden:
Edelweiss Air AG
The Circle 32
Customer Relations
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
T +41848333593
(Mo. – So., 24 Stunden)
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Wirtschaftsfragen
CH-3003 Bern
T +41584659596
(Mo. – Fr.: 14.00 – 16.00 Uhr)