Welche elektronischen Geräte und Batterien dürfen Sie mitnehmen?

Persönliche elektronische Geräte und Batterien gelten als gefährliche Gegenstände. Dies liegt daran, dass sie bei Beschädigung Hitze erzeugen, kurzschliessen und Feuer fangen können. Die Mitnahme von defekten, beschädigten oder vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen persönlichen elektronischen Geräten oder Batterien ist nicht gestattet.

Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen für Ihre persönlichen elektronischen Geräte und Batterien. Die Liste der elektronischen Geräte und Batterien ist nicht vollständig und kann jederzeit erweitert werden.

 

Umrechnungshilfe der Batterieleistung:

Die Leistung von Lithium Ionen Batterien wird in Wattstunden (Wh) angegeben. Bei Lithium Metall Batterien wird der Lithiumgehalt (LC) angegeben.

Wattstunden (Wh)Amperestunden (Ah) x Spannung (V) oder
Wattstunden (Wh)Milliamperestunden (mAh) x Spannung (V) / 1 000

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck (nicht empfohlen)
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine

Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät

Stückbeschränkung: max. 15 Geräte mit Batterien pro Fluggast

Tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch sind:

  • Laptops, Mobiltelefone, Tablets,
  • elektrische Toilettenartikel (Zahnbürste, Rasierer usw.), 
  • elektrisches Kinderspielzeug, 
  • Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder 
  • andere Unterhaltungs- oder Kommunikationselektronik

Der Transport soll wenn immer möglich im Handgepäck erfolgen.

Allgemeine Transportbestimmungen:

  • Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung.
  • Schützen Sie das Gerät vor unbeabsichtigter Aktivierung oder entfernen Sie die Batterie und isolieren Sie die Anschlüsse, um Kurzschluss zu verhindern.
  • Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z.B. durch Kleidung oder Originalverpackung).
Zusätzliche Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck:
  • max. 3 Geräte grösser als ein Smartphone
  • Packen Sie Ihr Gerät nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien (z. B. Parfüms, Aerosolen usw.).
  • Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung. 
  • Stellen Sie sicher, dass Anwendungen, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.

Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie im Abschnitt: «Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien».

Hinweis:

  • Aus Sicherheitsgründen müssen tragbare elektronische Geräte während des Anschlusses an das Stromversorgungssystem des Flugzeugs immer sichtbar und zugänglich sein.
  • Für Geräte mit einer Batterieleistung grösser 100 Wh bis max. 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
  • Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Geräte und Batterien bei Flugbuchung über das Kontaktformular an.

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck (nicht empfohlen)
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine

Tragbare elektronische Geräte mit Batterien die KEIN LITHIUM enthalten (z.B. Alkali-Mangan, Zink-Kohle, Nickel-Cadmium oder Nickel-Metallhydrid) für den persönlichen Gebrauch sind:

  • elektrische Toilettenartikel (Zahnbürste, Rasierer usw.), 
  • elektrisches Kinderspielzeug, 
  • Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder 
  • andere Unterhaltungs- oder Kommunikationselektronik

Der Transport soll wenn immer möglich im Handgepäck erfolgen.

Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck: 

  • Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung. 
  • Stellen Sie sicher, dass Anwendungen, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
  • Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z.B. durch Kleidung oder in der Originalverpackung).

Zusätzliche Transportbedingungen bei auslaufsicheren Nassbatterien: 

  • Leistungsbeschränkung: max. 12 V / 100 Wh pro Batterie
  • Auslaufsichere Nassbatterien (z.B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht absorbierte Flüssigkeit enthalten.

Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie im Abschnitt «Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien».

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Nicht erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine
  • Transportgenehmigung über 100 Wh erforderlich

Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Powerbank

Stückbeschränkung: max. 2 Powerbanks pro Fluggast

Transportbestimmungen:

  • Das Aufladen und die Nutzung von Powerbanks sind verboten. Eine Ausnahme besteht für die Nutzung bei genehmigten medizinischen Geräten.
  • Powerbanks dürfen nicht im Handgepäck im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Bitte verstauen Sie Ihre Powerbanks aus Sicherheitsgründen in der Sitztasche Ihres Vordersitzes, am eigenen Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz vor Ihnen.
  • Schützen Sie Ihre Powerbank gegen Beschädigung und Kurzschlüsse durch z.B. Verwendung der Originalverpackung.

Hinweis:

  • Für Powerbanks mit einer Batterieleistung größer 100 Wh bis max. 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Fluglinie erforderlich.
  • Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Powerbanks bei Flugbuchung über das Kontaktformular an.

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Nicht erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine
  • Transportgenehmigung über 100 Wh / 2g LC erforderlich

Leistungs- und Stückbeschränkung von Lithium Batterien:

Leistungs-beschränkungen

Stück-beschränkung

Erlaubt im Handgepäck

Erlaubt im aufgegebenen Gepäck

Transport-genehmigung erforderlich

 

Max. 100 Wh
Max. 2 g LC 

20*

Ja

Nein

Nein 

> 100 Wh bis max. 160 Wh 

2

Ja

Nein

Ja

> 2 g LC bis max. 8 g LC 

2**

Ja

Nein

Ja

* Die Stückbeschränkung schliesst alle Batterietypen ein, d.h. auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien, Lithium Batterien sowie Powerbanks.

** nur für medizinische Geräte

Transportbedingungen:

Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Das ist möglich wenn der Transport in der Originalverpackung erfolgt, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche gepackt wird.

Leistungs- und Stückbeschränkung für auslaufsichere Nassbatterien: 

  • max. 12 V / 100 Wh pro Batterie
  • max. 2 Ersatzbatterien

Hinweis:

  • Das Aufladen von Batterien ist an Bord nicht gestattet.
  • Für eine Batterieleistung grösser 100 Wh bis max. 160 Wh sowie grösser 2g bis max. 8 g LC ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
  • Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Batterien bei Flugbuchung über das Kontaktformular an.

Erlaubt oder nicht erlaubt?

Solche Geräte sind für den Transport verboten.

Darunter fallen folgende Geräte:

  • Hoverboards
  • Pedelecs/S-Pedelecs
  • E-Scooter
  • elektrische Monoräder
  • elektrische Gepäckroller (z. B. Modobags oder Airwheel)
  • Tauch-Scooter
  • Segways
  • elektrische Kinderwagen
  • E-Ski und E-Snowboards
  • E-Foils (elektrisches Tragflügelboot als Leistungserweiterung für Surfboards)

Dieses Verbot gilt unabhängig der Leistungskapazität und ob die Batterien fest montiert oder entfernbar sind, sowie für das batteriebetriebene Personentransportgerät ohne eingebauter Batterie. 

Die oben genannten Beispiele spiegeln nur eine Reihe möglicher Geräte wider.

Diese Gegenstände können nur als Fracht gemäss den IATA-Richtlinien für Gefahrgut befördert werden.

Hinweis zu E-Bikes: E-Bikes mit entfernbarer Batterie sind für den Transport erlaubt. Hierfür muss die Batterie vor Antritt der Reise entfernt werden. E-Bikes mit nicht entfernter Batterie sind nicht erlaubt.

Erlaubt oder nicht erlaubt?

Für batteriebetriebene Rollstühle und Mobilitätshilfen ist eine Transportgenehmigung erforderlich.

Aus Gründen der Sicherheit und Verladbarkeit im Flugzeug gibt es Einschränkungen bezüglich:

  • der Batterieleistung, 
  • des Gesamtgewichtes und
  • der Grösse des Rollstuhls oder der Mobilitätshilfe.

Hinweis:

  • Aus Sicherheitsgründen gilt für Rollstühle mit fix verbauten/nicht abnehmbaren Lithium Batterien ein Limit von maximal 2 Batterien mit bis zu max. 160 Wh je Batterie.
  • Für Rollstühle und Mobilitätshilfen ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
  • Bitte schicken Sie uns frühzeitig, jedoch bis spätestens 48h vor Abflug, zur Prüfung und Freigabe die notwendigen Details (technisches Datenblatt des Herstellers oder Handbuch) zu Ihrem Rollstuhl oder Mobilitätshilfe über das Kontaktformular.

Erlaubt oder nicht erlaubt?

Für diese Geräte ist eine Transportgenehmigung erforderlich.

Leistungsbeschränkung Lithium Batterien: max. 160 Wh oder 8 g LC pro Gerät

Leistungsbeschränkung auslaufsichere Nassbatterien: max. 100 Wh und 12 V pro Gerät

Hinweis:

  • Für batteriebetriebene tragbare medizinische Geräte ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
  • Wenn Sie unter einer Edelweiss Flugnummer gebucht sind, senden Sie uns bitte das Sie das ausgefüllte POC-Formular  zusammen mit dem Formular der medizinischen Details SAF/MEDIF bis spätestens drei Tage vor Abflug per E-Mail. Falls Sie unter einer SWISS-Flugnummer gebucht sind, bitten wir Sie die Unterlagen über das Special Assistance Portal der SWISS einzureichen. Für die Nutzung des Portals ist ein Login erforderlich. Wenn Sie noch keine Miles & More Servicekartennummer oder Travel ID haben, können Sie sich auf dem Portal für eine Travel ID registrieren. SWISS Special Assistance Portal
  • Bitte lesen Sie sich für CPAP-Geräte das CPAP-Infoblatt  durch und senden Sie uns die notwendigen Angaben für die technische Genehmigung bis spätestens drei Tage vor Abflug per E-Mail. Falls Sie unter einer SWISS-Flugnummer gebucht sind, bitten wir Sie die Angaben über das Special Assistance Portal der SWISS einzureichen. Für die Nutzung des Portals ist ein Login erforderlich. Wenn Sie noch keine Miles & More Servicekartennummer oder Travel ID haben, können Sie sich auf dem Portal für eine Travel ID registrieren. SWISS Special Assistance Portal

 Zum POC-Formular

Zum SAF/MEDIF

​Zum CPAP-Infoblat

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Nicht erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine

Stückbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch, wobei die Stückbeschränkung von insgesamt max. 15 tragbaren elektronischen Geräten pro Fluggast gilt.

Leistungsbeschränkung Lithium Batterie: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät

Transportbeschränkungen im Handgepäck:

  • Die Verwendung oder das Aufladen an Bord ist verboten.
  • Die Geräte dürfen nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Bitte verstauen Sie Ihre Geräte aus Sicherheitsgründen im Handgepäck unter dem Sitz vor Ihnen, in der Sitztasche Ihres Vordersitzes oder am eigenen Körper.
  • Eine versehentliche Aktivierung darf nicht möglich sein.

Hinweis: In manchen Ländern ist die Mitnahme von E-Zigaretten oder anderen Inhalatoren verboten.

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck (nicht empfohlen)
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine
  • Transportgenehmigung über 100 Wh erforderlich

Stückbeschränkung: max. 15 Geräte (das inkludiert alle elektronischen Geräte) mit Lithium Batterien pro Fluggast

Leistungs-beschränkungen

Erlaubt im Handgepäck

Erlaubt im aufgegebenen Gepäck

Transportgenehmigung erforderlich

  

Max. 100 Wh
Max. 2 g LC

Ja 

Ja, jedoch im Handgepäck empfohlen 

Nein 

 

> 100 Wh bis max. 160 Wh

Ja 

Nein 

Ja

  

 

Der Transport soll wenn immer möglich im Handgepäck erfolgen.

Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck: 

  • max. 3 Geräte grösser als ein Smartphone
  • Packen Sie Ihr Gerät nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien (z. B. Parfüms, Aerosolen usw.).
  • Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung. 
  • Stellen Sie sicher, dass Anwendungen, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
  • Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z.B. durch Kleidung oder in der Originalverpackung).

Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Ersatzbatterien finden Sie im Abschnitt: «Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien».

Hinweis:

  • Für Foto- und Videoausrüstung mit einer Batterieleistung grösser 100 Wh bis max. 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
  • Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Geräte oder Batterien bei Flugbuchung über das Kontaktformular an. 

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine
  • Transportgenehmigung erforderlich

Stückbeschränkung: max. 1 Lawinenrettungsrucksack pro Fluggast

Hinweis:

  • Für Lawinenrettungsrucksäcke ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich. 
  • Bitte melden Sie Lawinenrettungsrücksäcke bei Flugbuchung über das  Kontaktformular an. 

Im technischen Aufbau des Auslösemechanismus von Lawinenrettungsrucksäcken können gefährliche Güter enthalten sein, welche behördlichen Begrenzungsbestimmungen für den Transport unterliegen.

Begrenzungsbestimmungen gefährlicher Güter im Auslösemechanismus: 

  • pyrotechnischer Auslösemechanismus: netto max. 200 mg explosives Material der Gefahren-Unterklasse 1.4S.
  • Lithium Batterie betriebene Auslösung: max. 100 Wh oder 2 g LC
  • Auslösung mit Kondensator: Kondensatoren müssen ungeladen, vor Kurzschlüssen geschützt und in einer starken Aussenverpackung verpackt sein um eine unabsichtliche Aktivierung zu verhindern. 
  • Auslösung durch integrierte Gaskartuschen: Das Gas muss der Gefahren-Unterklasse 2.2 entsprechen.

Sonstige Transportbestimmungen: 

  • Der Rucksack muss so gepackt sein, dass er nicht aus Versehen aktiviert werden kann.
  • Das Luftkissen im Rucksack muss mit Druckentlastungsventilen versehen sein.
  • Gaskartuschen der Gefahren-Unterklasse 2.2 werden nur dann akzeptiert, wenn sie wie im Design vorgegeben integriert in den Lawinenrettungsrucksack für die Auslösung transportiert werden. 
  • Zusätzliche Aktivierungsgriffe und Ersatz-Gaskartuschen sind nicht erlaubt.
  • Flüge von/nach/innerhalb USA: Lawinenrettungsrucksäcke mit pyrotechnischem Auslösemechanismus oder integrierten Gas-Kartuschen sind nicht für den Transport zugelassen, ausser der Lawinenrettungsrucksack hat keinen pyrotechnischen Trigger und die Gas-Kartusche ist vollständig entleert.

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Nicht erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine
  • Transportgenehmigung erforderlich

Stückbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch, wobei die Stückbeschränkung von max. 15 tragbaren elektronischen Geräten pro Fluggast gilt.

Hinweis:

  • Für Taucherlampen, Lötkolben oder Hitze entwickelnde Gegenstände ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
  • Bitte melden Sie Taucherlampen, Lötkolben oder Hitze entwickelnde Gegenstände bei Flugbuchung über das Kontaktformular an.

Transportbeschränkungen im Handgepäck:

  • Das Gerät muss ausgeschaltet sein.
  • Batterien und Heizelemente müssen in tragbaren elektronischen Geräten, welche extreme Hitze produzieren können, durch Entfernung des Heizelementes, der Batterie oder anderer Komponenten isoliert werden.
  • Es gelten die Vorschriften zur Beförderung von losen Batterien oder tragbaren elektronischen Geräten mit eingesetzten Batterien. Informationen dazu finden Sie in den Abschnitten «Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien» und «Tragbare elektronische Geräte mit Lithium Batterien für den persönlichen Gebrauch».

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Nicht erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine

Stückbeschränkung (inklusive Lithium Batterien): 20 Stück pro Fluggast (die Stückbeschränkung schliesst alle Batterietypen ein, das heisst auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gel-Batterien sowie Lithium Batterien)

Beispiele für auslaufsichere Nassbatterien: Gel-Batterien oder AGM-Batterien

Beispiele für Trockenbatterien: Nickel-Metallhydrid-Batterien, Nickel-Cadmium-, Alkali-Mangan- oder Zink-Kohle-Batterien

Transportbedingungen von auslaufsicheren Nass- und Trockenbatterien: 

  • Auslaufsichere Nassbatterien (z.B. Gel-Batterien) dürfen keine freie oder nicht absorbierte Flüssigkeit enthalten.
  • Es muss sichergestellt sein, dass die Batterien vor Hitze geschützt sind und selbst keine Hitze entwickeln können. 
  • Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Das ist möglich, wenn der Transport in der Originalverpackung erfolgt, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche gepackt wird.

Leistungs- und Stückbeschränkung für auslaufsichere Nassbatterien: 

  • max. 12 V / 100 Wh pro Batterie
  • max. 2 Ersatzbatterien

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Nicht erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine
  • Transportgenehmigung über 100 Wh erforderlich

Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh / 2 g LC

Transportbestimmungen:

  • Die Batterie muss vom Gepäck entfernt werden.
  • Die entfernte Batterie muss in der Kabine transportiert werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt «Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien».
  • Der Koffer darf ohne Batterie als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.

Hinweis:

  • Elektrische Gepäck-Scooter (z. B. Modobags oder Airwheel) sind verboten für den Transport, siehe Kapitel «Batteriebetriebene Personentransportgeräte z.b. E-Bike, E-Scooter, Tauch-Scooter, E-Gepäck-Scooter und andere».
  • Für in smartem Gepäck fest verbaute Ausstattungen mit Lithium Batterien wie z.B. ein elektronisches Schloss oder eine elektronische Waage finden Sie die Leistungsbeschränkungen im Abschnitt: «Smartes Gepäck – fest verbaute Lithium Batterie».
  • Information über Gepäck-Tracker oder elektronische Gepäckanhänger (EBTS) finden Sie im Abschnitt: «Gepäck-Tracker» und «Elektronische Gepäckanhänger (EBTS)». 
  • Für eine Batterieleistung grösser 100 Wh bis max. 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
  • Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Powerbanks und Batterien bei Flugbuchung über das Kontaktformular an.

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine

Leistungsbeschränkung: max. 2,7 Wh / 0,3 g LC

Hinweis: Smartes Gepäck mit fest verbauten Lithium Batterien über 2,7 Wh oder 0,3 g LC ist für den Transport verboten.

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine

Leistungsbeschränkung: max. 2,7 Wh oder 0,3 g LC pro Lithium Batterie

Transportbeschränkungen:

  • Zugelassene Übertragungsfunktionen: Low Energy Übertragungsfunktionen wie z.B. Wi-Fi, UWB, Bluetooth oder RFID
  • Der Tracker muss im Gepäckstück verstaut sein, um Beschädigungen zu vermeiden.

Erlaubt oder nicht erlaubt?

  • Erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck
  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine

Gepäck mit elektronischem Gepäckanhänger (EBTS) mit Routing-Anzeige z.B. BAGTAG- oder Rimowa Smart Bags, die anstelle eines gedruckten Thermo-Gepäckanhängers verwendet werden, sind im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck erlaubt.

Wenn Sie ein elektronisches Gerät oder eine Batterie auf ihre Reise mitnehmen möchten, das oben nicht angeführt ist, melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular.

Sonstige Transportinformationen:

  • Alle Lithium Batterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Part III, Sektion 38.3 entsprechen.
  • Sollten Sie elektronische Geräte oder Batterien, die nicht für den Transport zugelassen sind, trotzdem transportieren, riskieren Sie, dass Ihnen die Gegenstände am Flughafen abgenommen werden. Für konfiszierte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Diese Transportrichtlinien entsprechen den nationalen Vorschriften sowie den aktuellen IATA-Gefahrgutvorschriften für einen sicheren Transport von elektronischen Geräten und Batterien. SWISS behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen restriktivere Massnahmen zu ergreifen.
  • Es können restriktivere Ländervorschriften bestehen.

Bei Fragen

Wenn Sie unsicher sind oder mehr zum Thema wissen möchten, hilft Ihnen unser Service Center gerne weiter.

Telefon: +41848333593

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