Einreisebestimmungen für Kinder
Reisen mit Baby
Mit Ihrem Neugeborenen dürfen Sie bereits sieben Tage nach der Geburt fliegen. Baby, die weniger als sieben Tage alt sind, brauchen vom Hausarzt eine Bescheinigung ihrer Reisefähigkeit.
Die richtigen Reisedokumente
Wenn Sie mit Baby oder Kleinkind in die Ferien fliegen wollen, benötigt es drigend einen eigenen Reisepass (je nach Destination genügt auch eine eigene Identitätskarte). Daher sollten Sie rechtzeitig vor Reisebeginn die Ausstellung des Dokuments bei den zuständigen Behörden beantragen.
Besondere Einreisebestimmungen für Kinder
Für Kinder, die allein oder mit nur einem Elternteil reisen, braucht es in vielen Fällen eine Reiseerlaubnis der Eltern respektive des nicht anwesenden Elternteils. Fehlt ein solches Dokument können Behörden die Ein- oder Ausreise verweigern. Teilweise wird die Fluggesellschaft zusätzlich mit einer Geldbusse belegt. Edelweiss behält sich vor, solche Bussen an die Verursacher weiterzuleiten. Bitte beachten Sie, dass für Südafrika keine Pässe verlängert werden dürfen.
Für Staatsbürger von Südafrika, Brasilien sowie der Dominikanischen Republik gelten besondere Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich über die Regelungen, wenn Personen unter 18 Jahren ab Brasilien oder der Dominikanischen Republik reisen.
Für Reisen von/nach Skopje und Ohrid müssen Alleinreisende Kinder mit nordmazedonischer Staatsbürgerschaft bis zum vollendeten 13. Lebensjahr eine rechtsgültige Vollmacht der Eltern mitführen.
Minderjährige unter 18 Jahren, die nach Namibia reisen, müssen im Besitz einer vollständigen Geburtsurkunde im Original oder einer beglaubigten Kopie sein. Wenn sie:
- mit einem Erwachsenen reisen, der nicht ihr leiblicher Elternteil ist, müssen sie eine eidesstattliche Erklärung der Eltern vorlegen, in der diese ihre Zustimmung zur Reise der Minderjährigen mit diesem Erwachsenen erteilen.
- mit einem Erwachsenen reisen, der weder ein Elternteil noch ein gesetzlicher Vormund ist, müssen sie im Besitz von Kopien der Reisepässe oder Ausweise der gesetzlichen Vormunde oder Eltern sowie deren Kontaktdaten sein.
- mit nur einem Elternteil reisen, müssen sie im Besitz einer eidesstattlichen Erklärung des anderen Elternteils sein, in der dieser seine Zustimmung zur Reise der Minderjährigen erteilt. Ist ein Elternteil verstorben, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
- ohne Begleitung reisen, müssen sie eine eidesstattliche Erklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorlegen, in der diese die Reise genehmigen, sowie ein Schreiben mit den Kontaktdaten und der Adresse der Person, die die Minderjährigen in Empfang nimmt, eine Kopie des Personalausweises, des gültigen Reisepasses oder der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung der Person, die die Minderjährigen in Empfang nimmt, sowie die Kontaktdaten der Eltern oder des Erziehungsberechtigten der Minderjährigen.