Umweltkostenzuschlag
Der Umweltkostenzuschlag gilt für von der Lufthansa Group vermarktete und durchgeführte Flugsegmente mit Abflügen aus den EU-27-Ländern sowie aus Grossbritannien, Norwegen und der Schweiz.
Der Zuschlag deckt einen Teil der stetig steigenden Zusatzkosten, die durch gesetzliche Umweltauflagen wie der SAF-(Sustainable Aviation Fuel) Beimischungsverordnung der Europäischen Union („ReFuelEU Aviation“), Anpassungen des europäischen ETS- („Emission Trading System“) Programms und weiteren nationalen und internationalen Gesetzen entstehen.
Die Lufthansa Group informiert Fluggäste über den Umweltkostenzuschlag, der für ihr jeweiliges Flugticket gilt:
Lufthansa Group | Der Zuschlag wird erhoben, wenn das Flugsegment von einer der folgenden Lufthansa Group Airlines vermarktet und durchgeführt wird: - 4Y (Discover Airlines) - EN (Air Dolomiti) - EW (Eurowings)* - LH (Lufthansa) - LX (Swiss International Airlines) - OS (Austrian Airlines) - SN (Brussels Airlines) - VL (Lufthansa City Airlines) - WK (Edelweiss) |
Anwendungsbereich | Gültig für Abflüge aus den folgenden Ländern: EU-27 + CH, GB, und NO |
Gültigkeit | - Gültig für Tickets, die am bzw. nach dem 26. Juni 2024 ausgestellt worden sind |
Anwendbarkeit | Der Aufpreis gilt für alle Vertriebskanäle |
Erstattung | Abhängig von den Tarifbestimmungen des Tickets |
Ausnahmen | - Alle Zug- und Busabschnitte - Kleinkinder, die keinen Sitzplatz in Anspruch nehmen |
Höhe des Umweltkostenzuschlags
Kostenzuschlag für Kurz- bis Mittelstreckenflüge:
- Economy Class: von CHF 1 bis CHF 5 / 1 € bis 5 €
- Business Class: von CHF 1,50 bis CHF 7 / 1,50 € bis 7 €
Kostenzuschlag für Langstreckenflüge:
- Economy Class: von CHF 6 bis CHF 12 / € 6 bis € 12
- Premium Economy Class: von CHF 9 bis CHF 18 / € 9 bis € 18
- Business Class: von CHF 18 bis CHF 36 / € 18 bis € 36
- First Class: von CHF 36 bis CHF 72 / € 36 bis € 72
Die genaue Höhe des Umweltkostenzuschlages wird in den Preisdetails angezeigt.
Sobald das Ticket ein Flugsegment umfasst, welches eine Nicht-LHG-Airline durchführt, wird der „Umweltkostenzuschlag“ unter der Bezeichnung „Internationaler/Nationaler Zuschlag“ angezeigt. Dies ist technisch bedingt nicht anders möglich.