Freier Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums
Das Schengener Abkommen unterstützt den freien Personenverkehr innerhalb europäischer Mitgliedsstaaten. Dies bedeutet, dass reguläre Grenzkontrollen im Schengen-Raum entfallen. Dennoch müssen sich Reisende (einschliesslich Kinder und Säuglinge) gemäss geltendem Recht jederzeit ausweisen können und dafür entsprechende Reisedokumente (Identitätskarte, Reisepass, Notpass) mit sich führen.
Fahrausweise, Bank- und Kreditkarten oder ähnliche Dokumente werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.
Der Schengen-Raum umfasst folgende Mitgliedstaaten: