Was ist mit ausgewiesenem Bezug zur Schweiz gemeint?
Ausländische Bewerber und Bewerberinnen müssen einen engen Bezug zur Schweiz und deren Kultur/Begebenheiten vorweisen können. Dies sind beispielsweise Schul- oder berufliche Aufenthalte in der Schweiz, enger Kontakt zu in der Schweiz lebenden Familienangehörigen etc.